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recht-einfach-erklaert.de – Eigentümer die von ihrer Versicherung Sturmschäden am Haus ersetzt haben wollen, müssen hier einige grundlegende Dinge beachten. Das meldet der Internetinformationsservice recht-einfach-erklaert.de und erläutert Ihnen nachfolgend einige Urteile.
Schaden durch Sturm
Zunächst muss er beweisen können, dass der Schaden tatsächlich unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde. Hierfür reicht nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2005 – 12 U 251/04) aus, dass in der näheren Umgebung des Gebäudes nachweislich Sturm (mindestens Windstärke 8) gemessen wurde.