Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Mietminderung
Rechtsfrage:
Ist ein monatlicher Minderungsbetrag anteilig auf die Nettomiete und die monatliche Betriebskostenvorauszahlung anzurechnen?
Hierzu gleichfalls BGH, Urteil vom 13.04.2011 – Az.: VIII ZR 223/10:
Es bedarf einer solchen Aufteilung des Minderungsbetrages nicht, um im Falle vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen etwaige Nachforderungen des Vermieters oder Guthaben des Mieters in der Jahresabrechnung der Betriebskosten – unter Berücksichtigung der Minderung – korrekt berechnen zu können.