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Anwort: Nein!
Es müssen lediglich Beschlüsse zu Geschäftsordnungsanträgen, die den formalen Ablauf der Eigentümerversammlung betreffen, eingetragen werden. Beschlüsse z. B. zur Umstellung von Tagesordnungspunkten brauchen ausnahmsweise nicht in die Beschlusssammlung eingetragen zu werden.
Ingo Dittmann