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Grenzwerte für Geräuschimmissionen sollen künftig bei Kinderlärm keine Rolle mehr spielen. Wie die Bundesregierung am 16.02.2011 mitteilt, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten kann demnach in Zukunft keine „schädliche Umweltbeeinträchtigung“ mehr geltend gemacht werden. Bislang konnten Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen. Nach der geplanten Neuregelung darf von Spielplätzen oder Kindertagesstätten ausgehender Kinderlärm nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt werden.
Quelle: www. ml-fachinstitut.de