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Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz für Nordrhein-Westfalen (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn.
Es ist zulässig, verschiedene Teilleistungen der Abfallentsorgung mit der Gebühr für das Restmüllgefäß abzurechnen.Folgende Leistungen werden über die Gebühren für die Restmülltonne abgedeckt:
Die Einrichtung der Abfallentsorgung umfaßt neben dem Einsammeln, dem Befördern und der Entsorgung des Restmülls – einschließlich der Bereitstellung der Restmülltonne (graue Tonne) –
Ergänzende Informationen finden Sie auch im Abfallplaner.
Bemessungsgrundlagen sind die
Die derzeit gültigen Gebührensätze können dem Gebührentarif über die Abfallentsorgung ab Seite 6 der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung oder der Aufstellung der aktuellen Steuer- und Gebührensätze (s.u.) entnommen werden.