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Ab dem 01. November 2009 gelten europaweit neue einheitliche Vorschriften für Lastschriften im europäischen Zahlungsverkehrsraum. Nach diesen Regelungen ist für Lastschriften nun eine handschriftliche oder elektronische Unterschrift notwendig. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen, die große Forderungsbestände verwalten ihre Einzugsermächtigungen auf das Erfordernis der Unterschrift überprüfen und bei deren Fehlen, die einzelnen Kunden noch einmal anschreiben.
Quelle: http://brinkmann-dewert.de