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Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen. Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.
Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draußen lassen.
LG Hanover, 8.5.2009 – Az: 16 S 44/08
Quelle: www.anwaltonline.com