Höhere Steuervorteile für Mieter

Ab dem Jahr 2009 können Mieter noch höhere Beträge als bisher von der Steuer absetzen: § 35a Einkommensteuergesetz wurde dahingehend geändert, dass die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ bis zu einem Höchstbetrag von Euro 4.000 (bisher: Euro 600) von der Steuerschuld abgezogen werden können. Hinsichtlich der Handwerkerleistungen, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, bleibt es bei der Höchstgrenze von Euro 600. Wie bisher können jeweils 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich gelten gemacht werden.

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de