Immer noch nicht hinreichend bekannt: Geschäftsordnungsbeschlüsse sind nicht anfechtbar

Für den Ablauf einer Eigentümerversammlung können bzw. müssen Regularien festgelegt werden. Über diese Regularien wie z. B. zur Teilnahme Dritter an der Eigentümerversammlung oder zur Begrenzung des Rederechts beschließen die Eigentümer durch Geschäftsordnungsbeschlüsse.

Grundsätzlich sind solche Beschlüsse nicht anfechtbar, es sei denn, sie wirken in die Zukunft fort.

Ingo Dittmann