Name bei Legionellenbefall darf genannt werden

Name darf genannt werden

WEG-Verwalter informierte Eigentümer nach Legionellenbefall

https://www.lbs.de/media/presse/bundesgeschaeftsstelle_6/infodienste_10/recht_und_steuern_10/2022/22_11_WEG_Namensnennung_web300x0.jpg

Wenn ein Verwalter nach einem Legionellenbefall im betreuten Objekt in einer Einladung zur Eigentümerversammlung den Namen der betroffenen Partei nennt, dann verstößt er damit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 20 U 7051/20)

Quelle: LBS