Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

 

 

Unter Sondereigentumsverwaltung versteht man die Verwaltung der einzelnen Eigentumswohnung.

Der WEG-Hausverwalter kümmert sich stets nur um das gemeinschaftliche Eigentum.

Die Aufgaben des Hausverwalters bei der Verwaltung von Sondereigentum können gerne im Leistungskatalog nachgelesen werden oder aber auch in einem Satz kurz und bündig zusammengefasst werden:

Richtig verwalten heißt – Vermögen erhalten!

Der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung kann schon bei der Vermietung seiner Wohnung entscheidende Fehler machen, die gar nicht oder nur sehr schwer wieder zu beheben sind. Dies fängt mit der Suche nach einem geeigneten Mieter an. Üblicherweise stehen dem Vermieter nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung, die Bonität eines Interessenten zu überprüfen. Im Falle der Vermietung durch einen guten Makler ist zwar das Risiko eines Fehlgriffes geringer, aber was ist mit dem Abschluss des Mietvertrages. Wer hier die falschen Umlageschlüssel verwendet oder gar vergisst die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft mit dem Mieter kongruent zu vereinbaren (z.B. Hausordnung, Umlage von Hausmeister, Wartungsverträgen, etc.) kann es nachher sehr schwer haben.

Um es gar nicht soweit kommen zu lassen ist es für die Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnung ratsam, den WEG-Hausverwalter mit der Verwaltung seines Sondereigentums zu beauftragen.

Die Berechnung erfolgt in einer pauschalen Verwaltergebühr je Wohneinheit. Eine Berechnung von sogenannten Zusatzleistungen, wie in einigen Verwalterverträgen enthalten, ist bei uns nicht üblich! Wir bieten Ihnen die Verwaltung Ihres Sondereigentums im Komfortpaket zu einem günstigen Pauschalsatz an.

Die Vertragslaufzeit richtet sich üblicherweise nach der Laufzeit des WEG-Verwaltervertrages. Doch selbst in dieser Zeit kann der Eigentümer die Sondereigentumsverwaltung jederzeit zum Ablauf des Jahres ohne Angabe eines Grundes kündigen.

Die Verwaltung des Sondereigentums bieten wir Ihnen auf Anfrage unter Kontakt gerne zu einem günstigen pauschalen Monats- / Jahresfestpreis an. Hierin sind alle Leistungen gem. Leistungskatalog enthalten.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
  • – Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter
  • – Kontrolle der Mieteingänge und Durchführung von Mahnverfahren
  • – Suche geeigneter Mieter und Abschluss sicherer Mietverträge
Leistungskatalog bei Sondereigentumsverwaltungen:
  • – Direkte Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und Durchführung des gesamten Schriftverkehrs.
  • – Vermietung über einen anerkannten Makler mit Bonitätsprüfung.
  • – Ausarbeitung und Abschluss schlüssiger Mietverträge.
  • – Durchführung der Wohnungsübergaben.
  • – Überwachung der Miethöhe und Durchführung von Mietanpassungen.
  • – Miet- und Nebenkosteninkasso.
  • – Überwachung der Zahlungseingänge und zwangsweise Eintreibung der Forderungen über einen Rechtsanwalt (falls nötig).
  • – Durchführung des gesamten Zahlungsverkehr und Kontoführung des Mietkontos.
  • – Erfassen der Ein- und Ausgaben in einer schlüssigen Buchführung.
  • – Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern.
  • – Erstellung der jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater.
  • – Verwaltung der Mietkautionen
  • – Veranlassen notwendiger Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Wartungsarbeiten.
  • – Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wohnung.
  • – Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.

Die Aufgaben können natürlich von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich sein. Daher kann diese Liste nach den persönlichen Vorstellungen des Eigentümers modifiziert werden. Gerne besprechen wir Ihre Wünsche anlässlich eines persönlichen Gespräches bei Ihnen oder in unseren Geschäftsräumen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.