Wann können Rechnungen / Quittungen in einer WEG vernichtet werden – Aufbewahrungsfrist?

Sind Rechnungen, Quittingen, Kassenzettel die zur Belegung von Ausgaben zu einer Jahresabrechnung dienen, auch Verwaltungsunterlagen. Müssen diese demanch unbegrenzt lang aufbewahrt werden?

Der jeweilige Verwalter verwahrt die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft stets nur treuhänderisch. Zu diesen Verwaltungsunterlagen gehören insbesondere auch die in der Fragestellung aufgeführten Rechnungen / Belege.

Über die Vernichtung dieser Verwaltungsunterlagen entscheidet ausschließlich die Wohnungseigentümergemeinschaft. Ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen Belege auch nach Ablauf der handels- bzw. steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen nicht vernichtet werden.

Der Verwalter ist gut beraten, nach Ablauf von 10 Jahren entweder Beschlüsse über die Vernichtung dieser Unterlagen herbeizuführen oder aber die Verwahrung nur noch gegen entsprechendes Entgelt durchzuführen.