BENENNUNG VON EMPFANGSBERECHTIGTEN (ORGA)

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümergemeinschaft möge beschließen: Steht das Wohnungseigentum mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, so haben mehrere Mitberechtigte grundsätzlich einen Vertreter oder einen Empfangsberechtigten zu benennen. Wird kein Vertreter benannt, wird die Verwaltung beauftragt, einen Vertreter bzw. Empfangsberechtigten zu benennen.

Versorgungsstopp bei Zahlungsrückständen

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, bei rechtskräftig titulierten Hausgeldrückstän­den von mindestens zwei vollen Hausgeldmonatsbeträgen zur Vermeidung weiterer steigender Hausgeldrückstände nach vorheriger Abmahnung und Ankündigung mit Zweiwochenfrist gegenüber dem säumigen Wohnungs­eigentümer … die Wohnung/Wohnungen des Schuldners nicht mehr mit Wasser Allgemeinstrom Beheizung zu versorgen. Der Schuldner wird […]

Sonderumlage wegen allgemeiner Liquiditätsenge

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Zur Schließung der drohenden/bestehenden Liquiditätsenge wird eine Sonderumlage in Höhe von insgesamt € 10.000,– notwendig. Die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die Sonderumlage ist mit der Beschlussfassung fällig und unverzüglich auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Soweit die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren […]