Bauliche Änderungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum
I. Begriffe und Grundlagen 1. Bauliche Veränderungen am Sonder- und Gemeinschaftseigentum Spricht man von sog. baulichen Veränderungen, so ist damit oftmals lediglich die Vornahme baulicher Änderungen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gemeint. Indes können bauliche Änderungen auch im Bereich des Sondereigentums vorgenommen werden.
Die Ersatzpflicht für Schäden am Sondereigentum
Durch die Auswirkungen baulicher Mängel des Gemeinschaftseigentums wird oftmals das Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. In solchen Fällen stellt sich für den betroffenen Wohnungseigentümer regelmäßig die Frage, ob er wegen einer unterlassenen, nicht rechtzeitig oder mangelhaft durchgeführten Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Fenster / Rolläden in Eigentumswohnungen Der ewige Streit unter Wohnungseigentümern
Kaum ein Thema ist unter Wohnungseigentümern so streitbefangen wie die Wohnungsfenster: Sollen die alten Holzfenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden? Ist wirklich schon wieder ein Anstrich erforderlich? Reicht es nicht, wenn die alten Fenster repariert werden? Gehören Rollläden und Rollladengurte zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentumeigentum? Diese Fragen werden auf vielen Eigentümerversammlungen heiß diskutiert. Und so mancher Eigentümer […]