Keine Mietminderung wegen unerheblicher Verschattung eines Balkons durch nachträglich an darüber liegende Wohnung angebrachte Dachterrasse
AMTSGERICHT BERLIN-TEMPELHOF-KREUZBERG [24.09.2019] Wird ein Balkon dadurch leicht verschattet, dass an der darüber liegenden Dachgeschosswohnung eine Terrasse angebracht wird, liegt darin eine nur unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der … > Lesen Sie mehr