Verwaltungsgesellschaft als WEG-Verwalter: Gehen die Verwalterverträge nach Umwandlung auf die Nachfolgege­ sellschaft über?

Die Wohnungseigentümer müssen sich keine andere als die gewählte Person zum Verwalter „aufdrängen“ lassen. Ändert sich die gesell­ schaftsrechtliche Identität einer Verwaltungsgesellschaft, gehen die Verwalterverträge nicht auf die neue Gesellschaft über (LS des Verf.) OLG Köln, Beschl. v. 9.2.2006 – 2 Wx 5/06 – ZMR 2006, 385. Der Fall: Die Eigentümergemeinschaft bestellt die „M Hausverwaltungen […]

Abberufung des Verwalters bei nicht rechtzeitiger Eintragung in die Beschluss-Sammlung.

Für die Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt ein wichtiger Grund vor, wenn er die Beschluss-Sammlung nicht ordnungsgemäß führt. Allerdings rechtfertigt nicht jeder kleine Mangel in der Füh-rung einer Beschluss-Sammlung die fristlose Abberufung des Verwalters. Insbe-sondere ist es noch als rechtzeitig anzusehen, wenn der WEG-Verwalter die ge-fassten Beschlüsse binnen Wochenfrist in die Sammlung einträgt. […]

Säumige Eigentümer dürfen nicht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden!

Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung darf einem Eigentümer nicht deshalb verwehrt werden, weil er mit Hausgeldzahlungen im Verzug ist. Er kann allenfalls vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. Wird ein Eigentümer dennoch von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen, so können dort gefasste Beschlüsse angefochten werden – sie sind nicht ohne weiteres als nichtig zu betrachten.LG Nürnberg-Fürth, 17.3.2010, Az: 14 […]

Kredit ohne WEG-Beschluss aufgenommen – Verwalter muss zahlen!

Im vorliegenden Fall hatte ein WEG-Verwalter eine Kreditlinie auf einem WEG-Konto, das auf den Namen des Verwalters lief, in Anspruch genommen. Der Verwalter war hierzu jedoch nicht durch einen Eigentümerbeschluss ermächtigt. In einem solchen Fall müssen die Eigentümer für den Kredit nur dann aufkommen, wenn die Kreditaufnahme ordnungsgemäßer Verwaltung oder ihrem Interesse und Willen entsprochen […]

Einführung einer „Nutzerwechselpauschale“

BGH, Urteil vom 01.10.2010, Az.: V ZR 229/08, NZM 2010, 868   Sachverhalt: Die WEG beschließt, dass jeder WE im Falle eines Bewohnerwechsels aufgrund befristeter Nutzungsüberlassung für mögliche Beeinträchtigungen und besondere Abnutzungen des Gemeinschaftseigentums eine Kostenpauschale in Höhe von Euro 50,00 an die WEG zu zahlen hat. Die eingezahlten Beträge sollen der Instandhaltungsrücklage zugeführt werden. […]

Zwangsverwalter bekommt eine Stimme pro Wohnung

Ist für mehrere Einheiten in einer Wohnungseigentumsanlage ein Zwangsverwalter eingesetzt worden, so hat dieser bei Eigentümerversammlungen für jede Wohnung eine Stimme.(Kammergericht Berlin, 24 W 322/02)

Verwalter muss relevanten Tagesordnungspunkt mit aufnehmen

OLG Frankfurt/Main, Az. 20 W 426/05 Die Eigentümerversammlung ist ein Gremium, in dem häufig wichtige, zukunftsweisende Entscheidungen für eine Wohnanlage getroffen werden. Daher kann auch nicht nur der Verwalter die Themen der Tagesordnung festlegen. Bestimmte Anträge eines Mitglieds kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS schlichtweg nicht ablehnen. Der Fall: Zu […]

Balkonsanierung im Wohnungseigentum – zahlt auch derjenige, der gar keinen Balkon hat?

Balkonsanierung im Wohnungseigentum – zahlt auch derjenige, der gar keinen Balkon hat?   von Rechtsanwalt Martin Spatz, München   Auf ca. 25 Mrd. € wird der auf Wohnungseigentümergemeinschaften in den nächsten 5 Jahren zukommende Sanierungsaufwand geschätzt. Vielfach entwickelt sich dabei innerhalb der Gemeinschaften Streit über die Verteilung der Sanierungskosten bei Maßnahmen an Teilen des Gemeinschaftseigentums, […]

Interessenkonflikt bei Verwalter

Die allgemeine Vollmacht des Wohnungseigentumsverwalters, die Wohnungseigentümer in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und das Unterbleiben von Eigentümerbeschlüssen zur Prozessführung rechtfertigen nicht die Verfahrensvertretung des Verwalters für die Eigentümergemeinschaft einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren, in welchem ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft und gegenüber dem Verwalter dessen Abberufung aus wichtigem Grund […]

Haftung des Scheinverwalters

Derjenige, der ohne als Verwalter der Eigentümergemeinschaft bestellt zu sein tatsächlich Aufgaben der gemeinschaftlichen Verwaltung wahrnimmt, insbesondere über gemeinschaftliche Geldmittel verfügt, haftet der Gemeinschaft nach Grundsätzen des Auftragsrechts, ohne sich auf eine Haftungsbeschränkung berufen zu können.   OLG Hamm – LG Bielefeld – AG Bielefeld25.10.200715 W 180/07 Quelle: http://www.rechtscentrum.de