Verwaltungsbeirat darf en bloc gewählt werden
Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird. KG, Beschluß v. 29.03.2004, 24 W 194/02 in NZM 2005, 107 Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/
Verwalter kann für seine Wiederwahl selbst Stimmrecht ausüben
Ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann, auch wenn er selbst kein Miteigentümer ist, als Stellvertreter eines Eigentümers an der Beschlussfassung über seine erneute Bestellung mitwählen.
Änderung der Hausordnung gerichtlich kaum überprüfbar
Bei der Änderung einer Hausordnung haben die Wohnungseigentümer ein Ermessen. Dieses resultiert aus ihrer Verwaltungsautonomie und ist einer gerichtlichen Überprüfung weitgehend entzogen. Ob eine Regelung also notwendig oder zweckmäßig ist, dürfen allein die Eigentümer entscheiden. OLG Frankfurt. a. M., Beschluß v. 20.03.2006, 20 W 430/04 in Immobilienwirtschaft 2006, 71 Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/
Videoüberwachung (auch durch einzelne Eigentümer) nicht zulässig
Wir haben wir bereits mehrfach das Thema unerlaubte Videoüberwachung angesprochen. So entschied das OLG Karlsruhe 2002, daß eine bereits geschehene und erneut drohende Beschädigung eines PKW kein hinreichender Grund für eine Videoüberwachung der Gemeinschaftstiefgarage sei OLG Karlsruhe NZM 2002, 703.
Markise als Gemeinschaftseigentum?
Die Wohnanlage wies im Parterre eine einheitliche Markisenanlage auf. Auf einer Versammlung wurde beschlossen, daß fortan die Sondereigentümer der betreffenden Einheiten dafür aufkommen müssten. In der Teilungserklärung war eine Regelung enthalten, wonach jeder Eigentümer sein Sondereigentum und auch solche Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die seiner alleinigen Nutzung unterliegen, instandzuhalten und instandzusetzen habe.
Instandsetzung der Fenster
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.
Wohnungseigentumsrecht: Balkonbau als bauliche Veränderung
Die Errichtung von Außenbalkonen kann als Modernisierungsmaßnahme jedenfalls dann nicht mehrheitlich in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, wenn nicht alle Wohnungseigentümer verpflichtend einen Balkon erhalten sollen. Im konkreten Fall wollte die Gemeinschaft dem Kläger Kosten sparen und beschloss daher, diesem freizustellen, sich an dem Balkonbau zu beteiligen.
Rechts- und Beratungskosten von Instandhaltungsrücklage
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, auf eine bevorstehende Instandsetzungsmaßnahme bezogene Kosten der sachverständigen Begutachtung und Rechtsberatung der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen. OLG München, Beschluß v. 2.01.2006, 34 Wx 114/05 in MietRB 2006, 197 Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/
Einsicht in Unterlagen nur beim Verwalter
Die Wohnungseigentümer haben zwar ein Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, dies aber nicht in anderen Räumen als den Geschäftsräumen des Verwalters. Es handelt sich dabei um den sogenannten Leistungsort.
Änderung der Hausordnung gerichtlich kaum überprüfbar
Bei der Änderung einer Hausordnung haben die Wohnungseigentümer ein Ermessen. Dieses resultiert aus ihrer Verwaltungsautonomie und ist einer gerichtlichen Überprüfung weitgehend entzogen. Ob eine Regelung also notwendig oder zweckmäßig ist, dürfen allein die Eigentümer entscheiden. OLG Frankfurt. a. M., Beschluß v. 20.03.2006, 20 W 430/04 in Immobilienwirtschaft 2006, 71 Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/ […]
Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Löschung einer Grunddienstbarkeit – WEG §§ 23, 27 III 1 –
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine Beschlusskompetenz, die Löschung einer zu Gunsten der Wohnungseigentümer bestellten Grunddienstbarkeit zu bewilligen.AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 72 C 100/10 Quelle: www. ml-fachinstitut.de
Änderung des vereinbarten Heizkostenverteilungsschlüssels
BGH, Urteil vom 16. 07.2010, Az.: V ZR 221/09, NZM 2010, 707 Sachverhalt: Die WE hatten 1999 einstimmig beschlossen, die Heizungskosten abweichend von der GO allein nach Verbrauch zu verteilen. Im Jahr 2008 beschlossen sie mehrheitlich, die Kosten – beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2009 – im Verhältnis 70:30 nach Verbrauch und Wohnflächen zu verteilen. […]