Verwalter muss nicht Wissen eines Volljuristen haben!

  Angesichts der umstrittenen Rechtslage zur Verkündung rechtswidriger Beschlüsse kann es jedenfalls nicht als grob fahrlässig i. S. von § 49 II WEG angesehen werden, wenn der Wohnungseigentumsverwalter, der in der Versammlung laut Niederschrift mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ein Antrag über eine bauliche Veränderung eines allstimmigen Beschlusses bedürfe, widrigenfalls er der Anfechtung unterliege, gleichwohl […]

Sondernutzungsrecht: Wer ist für die Fällung des Nadelbaumes, der Reparatur/Neuverlegung von Steinplatten, Verputz der Mauer verantwortlich/zuständig und übernimmt die Kosten dafür?

Leserbrief:     Sehr geehrte Damen und Herren,   In der Teilungserklärung einer von uns verwalteten Wohnanlagen heißt es u.a.: „Die Gartennutzung steht dem jeweiligen Teileigentümer Nr. 1 zu; dieser ist zur Instandhaltung und Pflege des Gartens auf seine Kosten verpflichtet.“ Ein Wohnungseigentümer verlangt von uns die Fällung einer Tanne in dem Garten des Teileigentümer […]

Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich? LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 – 318 S 7/11 Die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte, die im (fremden) Interesse eines Wohnungseigentümers handeln, ist neben einer Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Eigentümers an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, dass ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse in der Person des Eigentümers gegeben sein […]

Im Zweifel ist WEG für Fensteraustausch zuständig

Im Zweifel ist WEG für Fensteraustausch zuständig Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen im Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. Der BGH gibt dem Eigentümer Recht. Die Eigentümergemeinschaft muss das […]

Verzögerte Eintragungen in die Beschluss – Sammlung sind kein Grund für die Abberufung eines Verwalters

Verzögerungen bei der Führung einer Beschluss-Sammlung sind kein Grund für die Abberufung eines Verwalters, wenn der Eigentümergemeinschaft kein Nachteil entsteht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2012. Ein Wohnungseigentümer kann die Abberufung eines Verwalters nicht immer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 26 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verlangen. Einer Eigentümergemeinschaft steht insoweit ein […]

Wirtschaftplan

OLG Köln v. 05.05.2008 16 Wx 47/08, NZM 2008, 652 Die in den Wirtschaftsplan aufzunehmenden voraussichtlichen Einnahmen umfassen auch die Zinserträge aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage. Fehlen diese im Wirtschaftsplan, so erfüllt dieser nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung. Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de

Fortsetzung der Verwaltung ohne erneute Bestellung kann durch einstweilige Verfügung gestoppt werden.

  AG Hamburg, Beschluss vom 15.12.09, 102 d C 127/09 ZMR 2010, 477   Setzt eine Verwaltung nach Ablauf ihrer Bestellungszeit ohne erneute Bestellung ihre Tätigkeit fort und lädt kurzfristig zu Eigentümerversammlungen ein, können Wohnungseigentümer ihr die Durchführung und Leitung einer Eigentümerversammlung im Wege einstweiliger Verfügung untersagen. Ihre Rechte beschränken sich nicht auf eine spätere […]

Nochmals: Die Besetzung des Verwaltungsbeirats der Wohnungseigentümergemeinschaft

  Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss […]

Stimmrechtsausschluss eines Eigentümers nur bei schwerwiegenden Fällen

  Der in § 25 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelte Stimmrechtsausschluss erfasst nicht jede Interessenkollision eines Wohnungseigentümers. Das gilt selbst dann, wenn der streitgegenständliche Beschluss einen bereits bestehenden Rechtsstreit betrifft, so der Bundesgerichtshof (BGH).

Nochmals: Für diejenigen Eigentümer/Verwalter und Beiräte, die nicht einsichtig sind: Ein Mehrheitsbeschluss über die Verpflichtung der Eigentümer zur Übernahme der Räum- und Streupflicht ist nichtig!

„Die Mehrheitsherrschaft innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Legitimation durch eine Kompetenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung ergeben kann. Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und […]