Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte bei der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung zulässig

Ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Beschlussfassung einer WEG auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil vom 30. März 2012 klargestellt (Az. V ZR 178/11).