VORSICHT FALLE: UNBESTIMMTHEIT VON VERSAMMLUNGS-
BESCHLÜSSEN!

WARUM DAS THEMA? Der Inhalt eines Beschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Neben Ermessensfehlern gibt es keinen Beschlussmangel, der so häufig vorkommt wie mangelnde Bestimmtheit. Bestimmtheit herzustellen, ist eine Aufgabe des Verwalters.   weiterlesen, bitte hier klicken

Beschlussverkündung und Beschlusssammlung

Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht   Warum u.a. mit Thema beschäftigen? • Haftung aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) • Haftung aus Amtswalterverhältnis (§§ 280 ff. BGB) • Haftung im Prozess (§ 49 Abs. 2 WEG) • Abberufung   weiterlesen, bitte hier klicken

Die Bestimmung des rechtmäßigen Orts der Wohnungseigentümer-
versammlung

  Die besonderen Probleme bei Kapitalanlageobjekten     Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch[1]   Das Problem:   Eine Problemkonstellation, die jeder Praktiker so oder ähnlich schon einmal erlebt hat: Bei der verwalteten Gemeinschaft handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt im Rheinland. Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Eigentümern ist Selbstnutzer, der weitaus größere Anteil der Sondereigentumseinheiten steht […]