Beschlussverkündung und Beschlusssammlung

Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht   Warum u.a. mit Thema beschäftigen? • Haftung aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) • Haftung aus Amtswalterverhältnis (§§ 280 ff. BGB) • Haftung im Prozess (§ 49 Abs. 2 WEG) • Abberufung   weiterlesen, bitte hier klicken

Die Bestimmung des rechtmäßigen Orts der Wohnungseigentümer-
versammlung

  Die besonderen Probleme bei Kapitalanlageobjekten     Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch[1]   Das Problem:   Eine Problemkonstellation, die jeder Praktiker so oder ähnlich schon einmal erlebt hat: Bei der verwalteten Gemeinschaft handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt im Rheinland. Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Eigentümern ist Selbstnutzer, der weitaus größere Anteil der Sondereigentumseinheiten steht […]