VORSICHT FALLE: UNBESTIMMTHEIT VON VERSAMMLUNGS-BESCHLÜSSEN!
WARUM DAS THEMA? Der Inhalt eines Beschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Neben Ermessensfehlern gibt es keinen Beschlussmangel, der so häufig vorkommt wie mangelnde Bestimmtheit. Bestimmtheit herzustellen, ist eine Aufgabe des Verwalters. weiterlesen, bitte hier klicken
Beschlussverkündung und Beschlusssammlung
Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht Warum u.a. mit Thema beschäftigen? • Haftung aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) • Haftung aus Amtswalterverhältnis (§§ 280 ff. BGB) • Haftung im Prozess (§ 49 Abs. 2 WEG) • Abberufung weiterlesen, bitte hier klicken
Wie weit gehen die Informationspflichten der Verwaltung?
Vortrag von Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer Bitte hier klicken
Die Bestimmung des rechtmäßigen Orts der Wohnungseigentümer-versammlung
Die besonderen Probleme bei Kapitalanlageobjekten Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch[1] Das Problem: Eine Problemkonstellation, die jeder Praktiker so oder ähnlich schon einmal erlebt hat: Bei der verwalteten Gemeinschaft handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt im Rheinland. Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Eigentümern ist Selbstnutzer, der weitaus größere Anteil der Sondereigentumseinheiten steht […]