Durchführung von Eigentümerversammlungen – Neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO NRW) ab Freitag, den 20.08.2021

Eigentümerversammlungen

Neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO NRW) ab Freitag, den 20.08.2021

Am 17.08.2021 wurde für NRW eine neue Corona-SchVO beschlossen, die zunächst für den Zeitraum von Freitag, den 20.08.2021 bis Freitag, den 17.09.2021 gilt. Zusammenfassend kann man sagen, dass bei Inzidenzen ab 35 für alle WEG- Versammlungen (also Teilnehmeranzahl unabhängig) die 3-G-Regel (Genesen, Geimpft, Getestet) gilt:

  • Bis zu einer Inzidenz von 34,99: Abstand von mindestens 1,5 m + Maskenpflicht; bei fester Sitzordnung entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz. Sind alle anwesenden Personen immunisiert und getestet, entfallen Maskenpflicht und
  • Bei einer 7-Tages Inzidenz ab 35 (einen Tag nach Veröffentlichung durch das Ministerium unter „mags.nrw.de“): Teilnahme nur noch durch immunisierte (genesene und geimpfte) oder getestete Personen; allerdings ohne Masken- und Abstandspflicht (§ 2 Abs. 2 CoronaSchVO i.V.m. Ziff. II.2 der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“).

Allgemeines: Der Übergang in die niedrigere Inzidenz setzt voraus, dass an 5 Kalendertagen hintereinander der Inzidenzwert unter 35 liegt.

Der bescheinigte Schnelltest ist einem PCR-Test gleichgestellt; beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Teilnehmer an Eigentümerversammlungen müssen einen Nachweis über die Immunisierung (Genesen oder Geimpft) oder den Test sowie ein amtliches Ausweispapier mit sich führen, um Kontrollen zu ermöglichen. Der Veranstalter (Verwalter) ist zu Kontrollen verpflichtet.

Erfüllt ein Eigentümer die 3-G-Voraussetzungen nicht, kann und darf der Versammlungsleiter ihn nicht an der Versammlung teilnehmen lassen. Da sich der Versammlungsleiter hierbei nur verordnungsgerecht verhält, besteht kein Anfechtungsrecht des Abgewiesenen.

Die vorbezeichneten Regelungen sind bei der Einladung bzw. so früh wie möglich vor  der Eigentümerversammlung bekannt zu geben.

Thomas Brandt Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

www.fsb.koeln