Nordrhein-Westfalen passt Coronaschutzverordnung an:

In Regionen mit Inzidenzen von 10 oder weniger werden bestehende Maßnahmen auf das Notwendigste reduziert

7. Juli 2021

Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August

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