Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür

 

Adventskranz löst Wohnungsbrand aus

 

Wer einen brennenden Adventskranz nur kurz unbeaufsichtigt lässt, um zur Toilette zu gehen und dann wegen des Läutens an der Haustür einem Gast – ohne im Besitz des Wohnungsschlüssels zu sein – die Haustür öffnet, während die nur angelehnte Wohnungstür ins Schloss fällt, hat einen während seiner Abwesenheit sich entwickelnden Wohnungsbrand nicht grob fahrfahrlässig verursacht. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.