Beschluß-Anfechtungsverfahren / Das Recht ist ein kanppes Gut

Das Recht ist ein knappes Gut:

Die Flut der Beschlußanfechtungsverfahren eindämmen

 

 

Die Deutschen sind prozeßfreudig. Oftmals genügt nicht nur eine Entscheidung, man tritt den „Weg durch die Instanzen an. Koste es, was es wolle – die Rechtsschutzversicherung zahlt ja. Schon heute sind die Wohnungseigentumsgerichte überlastet, wichtige Verfahren werden nicht zügig genug bearbeitet und die Verwalter ächzen unter der mit jedem Verfahren zwangsläufig verbundenen Mehrarbeit.

 

Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht: Das Recht des Wohnungseigentümers, gefaßte Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung anfechten zu können, darf nicht eingeschränkt werden. Der Wohnungseigentümer handelt aber falsch, wenn er seine Mißgunst gegenüber dem Verwalter oder die Unzufriedenheit mit einem Miteigentümer durch ein Anfechtungsverfahren ausdrückt. Das Beschlußanfechtungsverfahren ist kein Tummelplatz zur Befriedigung primitiver Rachegelüste.

 

Jedes wohnungseigentumsrechtliche Verfahren „produziert“ einen Beschluß, eine Entscheidung, die x-mal veröffentlicht und kommentiert wird. Und so werden oftmals geringfügige Meinungsverschiedenheiten. die aus einzelnen alltäglichen Geschehnissen entstehen, zu wohnungsrechtlichen Problemen hochstilisiert. Der „Gartenzwerge“ Fall des OLG Hamburg (2 W 7/87 vom 20.4.1988) sollte ein abschreckendes Beispiel sein.

 

Reden wir miteinander, argumentieren wir offen, aber fair, respektieren wir auch Gegenansichten und versuchen wir den Weg zu Beschlüssen zu finden, die von breiten Mehrheiten in den Wohnungseigentümerversammlungen getragen werden.

 

Wohnungseigentümer leben in einer Solidargemeinschaft sie sitzen – um es volkstümlich auszudrücken – in einem Boot. Ersparen wir ihnen den Sturm streitiger Auseinandersetzungen und tun wir alles damit sie nicht Schiffbruch erleiden.

 

Sehr weislich geschieht alles,

was für das Gemeinwohl geschieht.

(Spruch am Hohen Tor zu Danzig)

                                                                                                                             

Ein Kommentar von S. Bertram – Düsseldorf

 

Der leider so früh verstorbene und so tragisch ums Leben gekommene Horst Ehlers hat das Wesentliche für einen Wohnungseigentümer wie folgt beschrieben: „Den durch Gesetz und Miteigentumsordnung geschaffenen Spielraum zur Erhaltung, Pflege und Mehrung des individuellen wie des gemeinschaftlichen Eigentums zu nutzen, jedoch die Grenzen zu respektieren, die die Eigentumsrechte des anderen gesetzt haben, Toleranz gegenüber anders Denkenden zu üben, Abstimmungsergebnisse auch wenn sie der eigenen Meinung nicht folgen zu achten und nötigenfalls ein guter Verlierer zu sein kurz: Alle diejenigen Tugenden zu zeigen, die der, der demokratischen Ordnung verpflichtete Bürger in seinen Handlungen bestätigen sollte.

 

Ingo Dittmann