Bundestag verabschiedet Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter und Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und -verwalter

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter beschlossen. Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach dem neuen Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Miet-Verwalter) nun eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Ein Sachkundenachweis muss entgegen der bisherigen Pläne nicht erbracht werden.

 

Allerdings sind Immobilienverwalter verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stunden in drei Jahren) soll dabei nicht nur für Verwalter, sondern auch für Immobilienmakler gelten. Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Eine Versicherungspflicht und ein Sachkundenachweis sind für Makler nicht vorgesehen.

„Die Politik hat es spannend gemacht. In der vorletzten Sitzungswoche der Legislaturperiode das Gesetz zu verabschieden, hat uns Nerven gekostet. Dass diese überfällige Gesetzgebung jetzt auf den letzten Metern der aktuellen Wahlperiode doch noch kommt, ist ein Erfolg unserer langjährigen Arbeit. Dennoch: Das Gesetz zur Berufszulassungsvoraussetzung ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nach jahrzehntelanger Forderung des IVD und unserer maßgeblichen Mitgestaltung am Gesetzgebungsverfahren ist das sicher inhaltlich noch nicht das was wir wollen. Aber zumindest ist es ein Anfang. Wobei die Fortbildungsverpflichtung den Vorteil hat, dass sie regelmäßig erbracht werden und nicht nur mit einer einmaligen Prüfung absolviert werden muss”, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Kritisch findet der Immobilienverband, dass die Fortbildungsverpflichtung voraussichtlich erstmalig 2021 nachzuweisen ist. „Wir wollten dem Markt sofort eine konsequente Qualitätsverbesserung zukommen und nicht noch drei Jahre darauf warten lassen”, so Schick. Der IVD plädiert daher für einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung. Das würde dann auch den viel kritisierten Erfüllungsaufwand für die Behörden reduzieren.

Im Gesetz ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung verankert, die jedoch nur für die Verwalter gelten soll. Den Makler hat das Parlament hier außen vorgelassen, trotz der immer wieder auftretenden Vermögensschäden, die durch eine Falschberatung nicht qualifizierter Akteure auftreten können. Die Rechtsverordnung wird die Versicherungshöhe, die Fortbildungsinhalte und die Ausnahmen der Weiterbildungsverpflichtung regeln.

Ebenso hat sich das Parlament auf eine Informationspflicht verständigt, wonach jeder der Berufs-gruppen dem Kunden/Verbraucher seine Qualifikation und Fortbildung vorweisen muss. Dies gilt auch für die mitwirkenden Personen im Immobilienunternehmen.

“Wir werden das dicke Brett ‚Sachkundenachweis‘ in der nächsten Legislaturperiode weiter bohren. Die Branche will ihn und die Verbraucher wollen auch ein Qualitätsversprechen. Verbraucher, die sich unsicher sind, ob ihr Makler oder ihr Verwalter wirklich qualifiziert ist, verweisen wir jetzt einmal mehr auf das IVD-Logo als Gütesiegel. Nur beim IVD sind die Mitgliedsunternehmen auf ihre Sach- und Fachkunde umfangreich geprüft. Beim IVD haben alle Mitgliedsunternehmen eine Vermögenschadenversicherung, eine Vertrauensschadenversicherung und die Pflicht, sich permanent weiter zu qualifizieren. Zudem gibt es beim IVD einen Ombudsmann als Schlichtungsstelle. Unser Ziel bleibt es, einen hohen Standard für alle Makler und Verwalter in Deutschland zu haben und nicht nur für die Profis, die sich freiwillig selbst verpflichten, einen hohen Standard einzuhalten”, so Schick abschließend.

 

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag sagte Marcus Held (SPD), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag, dass das jetzige Gesetz nur ein erster Schritt sein könne und die SPD das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode gegebenenfalls weiterschreiben wolle.

 

Hier finden Sie die Rede von Astrid Grotelüschen (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag.

 

Quelle: IVD