Darf eine Hausverwaltung ein WEG-Konto auflösen und das Guthaben auf ein neues Konto bei einer anderen Bank überweisen?

Leserbrief:

Darf eine Hausverwaltung ein „echtes“ WEG-Konto bei der Sparkasse bei dem nur die Wohnungseigentümer Kontoinhaber sind auflösen und das Guthaben auf ein neues Konto bei der Volksbank, bei welcher die Hausverwaltung Kontoinhaber ist, überweisen?

Kann die Hausverwaltung einen Eigentümer zwingen, die Wohngeldzahlungen auf dieses neue Konto bei der Volksbank zu überweisen?

Entspricht dies den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort von RA. Fritsch:

Als beratendes Mitglied des BVI nehme ich zu Ihrer Anfrage Stellung wie folgt:

Solange die WEG keinen abweichenden Beschluss fasst, ist der Verwalter gesetzlich befugt ($ 27 III WEG) zu bestimmen, wo das Konto der WEG geführt wird. Hierauf ist auf Anforderung auch durch den WEigentümer zu zahlen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Fritsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Web: www.krall-kalkum.de