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Leserbrief
“In einer von verwalteten Wohnanlage hat sich nach über 30 Jahren (seit Erstellung der Wohngebäude) Bauwerksfugen als undichte Stellen bemerkbar gemacht. Hinzu kommt, dass die Fugen auf der Oberseite mit einer Verkachelung verdeckt ist. Dies hat zur Folge, dass zur Sanierung der Bauwerksfuge zuerst die Kacheln, welche sie oben abdecken, entfernt werden müssen.
Nunmehr die Frage:
Wer muss die Entfernung der durch Sondereigentümer aufgebrachten Fliesen über die Dehnungsfugen veranlassen und wer trägt die Kosten für die Entfernung, die WEG oder der Eigentümer und muss hierüber ein Beschluss gefasst werden? Ein Eigentümer meint, wir müssen ohne Beschluss handeln.