Frist läuft ab: Wärmezähler werden Ende des Jahres 2013 Pflicht

 

Spätestens ab dem 31. Dezember 2013 muss die Energiemenge, die für die zentrale Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern benötigt wird, mit einem separaten Wärmezähler erfasst werden. Hauseigentümer sollten daher bald aktiv werden, da zum Jahresende hin mit Engpässen beim Fachhandwerk zu rechnen ist.

Die neue Regelung, die in der Heizkostenverordnung (HKVO) von 2009 verankert ist, verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll dadurch der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden. Zum anderen hofft der Gesetzgeber, dass die erhöhte Verbrauchstransparenz zu einem sparsameren Verhalten der Nutzer führt.

Der zusätzliche Wärmezähler muss in der Speicherladeleitung zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher installiert werden. Die so erfasste Energiemenge wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und die Differenz als Heizwärmeverbrauch betrachtet. Das bedeutet aber auch, dass sämtliche Anlagenverluste dem Heizwärmeverbrauch zugerechnet werden. Dies kann zu einer ungerechten Kostenverteilung führen, falls einzelne Mietparteien – etwa ein Gewerbebetrieb in einem Wohnhaus – über eine dezentrale Warmwasserbereitung verfügen.

Experten empfehlen daher, nicht nur den Energieverbrauch für Warmwasser, sondern auch den für die Heizung exakt zu erfassen. „Wer sich für den Einbau eines zusätzlichen Wärmezählers für den Heizungskreis entscheidet, ermöglicht in jedem Fall eine präzise Abrechnung und vermeidet doppelten Installationsaufwand“, sagt Peter Ruwe, Geschäftsführer bei ista.

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Quelle: http://www.ista.de/