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40 Millionen Wohneinheiten in Deutschland ab 01.01.2008 betroffen
(openPR) Gemäß der Energiesparverordnung (EnEV) müssen Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen ab dem 01. Januar 2008 den so genannten Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Dieser Ausweis weist den Energieverbrauch einer Immobilie aus. "Wird ein Haus verkauft oder vermietet, so muss der Eigentümer dem Käufer beziehungsweise Mieter diesen Pass künftig vorlegen", klärt die Stuttgarter Rechtsanwältin und Expertin für Immobilienrecht Simone Scholz auf.
Die Pflicht, einen kostenpflichtigen Energieausweis erstellen zu lassen, trifft allein den Eigentümer der Immobilie. Holt er den Energieausweis nicht ein, so muss er ab dem 01.01.2008 mit einem Bußgeld rechnen. Scholz informiert über weitere Inanspruchnahme: "Darüber hinaus sieht sich der Vermieter ab jenem Zeitpunkt einem klagbaren Anspruch des Mieters auf Einsicht in den Energiepass ausgesetzt. Sogar Mietminderungsansprüche kommen bei schlechten Energiewerten in Betracht, wenn der Energiepass Bestandteil des Mietvertrages wurde."
Die Laufzeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Unterschieden wird zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Der bedarfsorientierte Pass liefert Informationen über den Gebäudezustand, Öl- und Gasverbrauch, Wärmedämmung und Anreize für Sanierungen. Der verbrauchsorientierte in der Erstellung kostengünstigere Ausweis trifft hingegen nur eine Aussage über den reinen Energieverbrauch die aktuellen Bewohner der Immobilie betreffend.
Welcher der beiden Ausweisarten ab 2008 zur Pflicht wird, wird in Politik und Wirtschaft noch diskutiert. Feststeht indes, dass bis zum 01. Januar 2008 eine Wahlmöglichkeit für den Immobilieneigentümer besteht: Rechtsexpertin Scholz rät Immobilieneigentümern daher, noch im Jahre 2007 einen kostengünstigen Verbrauchsausweis einzuholen; dieser ist unabhängig vom Ausgang der Diskussion zehn Jahre gültig.
Quelle:
Simone Scholz
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