Ist es zulässig, dass der Verwalter zu Beiratsitzungen in seinem Büro einlädt?

Ist es zulässig, dass der Verwalter zu Beiratsitzungen in seinem Büro einlädt  und auch Niederschriften ausfertigt?

Nein, das ist nicht zulässig! Lt. § 29/4 WEG kann der Verwalter weder zu Beiratssitzungen einladen noch deren Tagesordnung festlegen. Es ist jedoch möglich, dass der Verwalter den technischen Teil der Einladung wie z.B. Schriftverkehr, Terminabstimmung übernimmt. Hierbei ist beachten, dass in der Einladung eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, „dass der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates zur Sitzung am ……. einlädt und dies ausdrücklich auf Bitten des Beirates durch den Verwalter erfolgt.“