Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren der Bundesstadt Bonn

Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren

Rechtsgrundlagen

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz für Nordrhein-Westfalen (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn.

Es ist zulässig, verschiedene Teilleistungen der Abfallentsorgung mit der Gebühr für das Restmüllgefäß abzurechnen.Folgende Leistungen werden über die Gebühren für die Restmülltonne abgedeckt:

Die Einrichtung der Abfallentsorgung umfaßt neben dem Einsammeln, dem Befördern und der Entsorgung des Restmülls – einschließlich der Bereitstellung der Restmülltonne (graue Tonne) –

  • das Einsammeln, Befördern und Entsorgen des Sperrmülls,
  • das stationäre (Abgabestellen) Einsammeln von Sonderabfällen,
  • die Abholung von Elektrogroßgeräten und Sammlung von Elektrokleingeräten in roten Abfallbehältern an verschiedenen Sammelstellen
  • das stationäre (Abgabestelle, Container) und mobile (grüne Tonne) Einsammeln von kompostierbaren Abfällen und deren Verwertung,
  • die Nachsorge für die Deponien
  • die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit und
  • verschiedene sonstige Nebenleistungen.
     
Sofern Eigenkompostierer keine grüne Biotonne benötigen, erfolgt auf Antrag eine Gebührenermäßigung.

Ergänzende Informationen finden Sie auch im Abfallplaner.

Berechnung der Gebühren

Bemessungsgrundlagen sind die

  • Zahl
  • Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
  • die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die Zahl der beantragten Sonderabfuhren.

Die Gebühr für die Benutzung der Absauganlage richtet sich nach der Zahl der Einwohner bzw. Einwohnerwerte.

Die derzeit gültigen Gebührensätze können dem Gebührentarif über die Abfallentsorgung ab Seite 6 der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung oder der Aufstellung der aktuellen Steuer- und Gebührensätze (s.u.) entnommen werden.