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Können wir als Verwalter ohne Beschluss der WEG einen Auftrag an einen „Generalunternehmer“ vergeben, der die ohnungseigentümergemeinschaft bei allen Aufgaben und Pflichten unterstützt, die sich aus der Novellierung der Trinkwasserverordnung ergeben, wie z. B. Einbau von Probeentnahmeventile, notwendige Analysen, Erstellung eines Prüfberichtes, die fristgerechte Weitergabe der Daten an das zuständige Gesundheitsamt sowie – falls nötig – Durchführung von Desinfektions- und Sanierungsmaßnahmen.