Müssen Geschäftsordnungsanträge/Beschlüsse zwingend in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?

Leserbrief:


Von diversen Wohnungseigentümergemeinschaften wird von uns die Eintragung von Geschäftsoednungsbeschlüssen in die Bschlusssammlung verlangt. Bevor Diskussionen aufkommen, haben wir diese Beschlüsse bisher in die Beschlusssammlung aufgenommnen.

Müssen Geschäftsordnungsanträge/Beschlüsse zwingend in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?

Antwort von R.A. Rüdiger Fritsch:

Beschlüsse zur Geschäftsordnung sind nicht in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen, da diese nicht anfechtbar sind und sich in Ihrem Regelungsgehalt mit Ablauf der Versammlung erledigen. Es besteht daher kein Interesse daran, diese Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen.

Über derartige Vorkommnisse, wenn später evtl. von Bedeutung, gibt ja das Protokoll erschöpfende Auskunft.

Rüdiger Fritsch

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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