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Leserbrief:
Von diversen Wohnungseigentümergemeinschaften wird von uns die Eintragung von Geschäftsoednungsbeschlüssen in die Bschlusssammlung verlangt. Bevor Diskussionen aufkommen, haben wir diese Beschlüsse bisher in die Beschlusssammlung aufgenommnen.
Müssen Geschäftsordnungsanträge/Beschlüsse zwingend in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?
Antwort von R.A. Rüdiger Fritsch:
Beschlüsse zur Geschäftsordnung sind nicht in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen, da diese nicht anfechtbar sind und sich in Ihrem Regelungsgehalt mit Ablauf der Versammlung erledigen. Es besteht daher kein Interesse daran, diese Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen.
Über derartige Vorkommnisse, wenn später evtl. von Bedeutung, gibt ja das Protokoll erschöpfende Auskunft.
Rüdiger Fritsch
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht