Müssen Geschäftsordnungsanträge/Beschlüsse zwingend in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?

Leserbrief

 

Von diversen Wohnungseigentümergemeinschaften wird von uns die Eintragung von Geschäftsoednungsbeschlüssen in die Beschlusssammlung verlangt. Bevor Diskussionen aufkommen, haben wir diese Beschlüsse bisher in die Beschlusssammlung aufgenommnen.

 

Müssen Geschäftsordnungsanträge/Beschlüsse zwingend in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?

 

Antwort von R.A. Rüdiger Fritsch:

Beschlüsse zur Geschäftsordnung sind nicht in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen, da diese nicht anfechtbar sind und sich in Ihrem Regelungsgehalt mit Ablauf der Versammlung erledigen. Es besteht daher kein Interesse daran, diese Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen.

Über derartige Vorkommnisse, wenn später evtl. von Bedeutung, gibt ja das Protokoll erschöpfende Auskunft.

 

Rüdiger Fritsch

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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