Neue Pflichten, neue Haftungsrisiken – Die Trinkwasserverordnung 2011 für Immobilieneigentümer und -verwalter

Trinkwasser ist ein unverzichtbares, aber auch empfindliches Lebensmittel. Durch verunreinigtes Wasser können nicht nur Krankheiten übertragen werden, gesundheitlich bedenklich können auch im Trinkwasser gelöste Stoffe sein. Nach mehrjähriger Anwendung in der Praxis wird die Trinkwasserverordnung aktuell novelliert, um diese den gestiegenen Anforderungen an Wassergüte und Gesundheitsschutz anzupassen.

Dem erforderlichen Schutz der Bevölkerung vor verunreinigtem Wasser trägt die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)2 auf der Grundlage der in Paragraf 38 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthaltenen Verordnungsermächtigung Rechnung3. Zurzeit wird die TrinkwV novelliert, um sie den gestiegenen Anforderungen an Wassergüte und Gesundheitsschutz anzupassen. Auf der Grundlage des vom zuständigen Gesundheitsministerium (BMG)4 vorgelegten Entwurfs zur Novellierung der Trinkwasserverordnung5 hat der Bundesrat am 26. November 2010 die Novellierung der TrinkwV (TrinkwV 2011) beschlossen.