Nochmals: Wann müssen die Ernergieausweise vorgelegt werden?

Die neuen Energieausweise mit den Modernisierungsempfehlungen werden für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1.7.2008, für alle anderen Wohngebäude ab dem 1.1.2009 und für Nichtwohngebäude ab dem 1.7.2009 potenziellen Käufern, Pächtern oder Mietern vorzulegen sein, wenn Gebäude oder Gebäudeteile wie Wohnungen oder gewerbliche Nutzeinheiten neu erbaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden.