Pro Fall bis zu 30.000 Euro Schaden –

In den vergangenen Jahren tritt ein Phänomen in Deutschland immer häufiger auf: das Mietnomadentum. Menschen, die häufig große und hochwertige Wohnungen mit der Absicht mieten, jede Mietzahlung zu verweigern. Haus&Grund schätzt, dass etwa 15.000 Mietnomaden in Deutschland ihr Unwesen treiben. Der Schaden, den sie anrichten, ist immens.

Auf den betroffenen Vermieter kommen durchschnittlich 25.000 bis 30.000 Euro zu. In dieser Summe sind die entgangenen Mieteinahmen, die Anwalts- und Gerichtskosten sowie mögliche Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung enthalten. Viele private Vermieter können solche Kosten und Einnahmeausfälle nicht verkraften. Ihre Existenz ist gefährdet.

Der Rechtsstaat muss den betroffenen Vermietern zur Seite stehen. Er darf nicht zusehen, wenn Bürger von Betrügern massiv geschädigt werden. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sah in ihrer Amtszeit aufgrund der angeblich geringen Fallzahlen noch keinen Handlungsbedarf.

Die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP sieht das anders. Im Koalitionsvertrag heißt es: Mietnomadentum … werden wir wirksam begegnen.·Haus&Grund hat am Beginn dieses Jahres Vorschläge auf den Tisch gelegt, mit denen dieses Vorhaben in der Praxis gelingt.  Ziel ist, das Mietnomademtum bereits im Ansatz zu bekämpfen, dem Staat zusätzliche Ausgaben zu ersparen und nur jene Mieter zu erfassen, die einfach nicht zahlen wollen.  Redliche Mieter, die unverschuldet vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben nach unserem Modell nichts zu befürchten.

Zwangsräumung über zwei Jahre

Nach den derzeit gültigen Regelungen des Mietrechts ist es für Betrüger möglich, eine Wohnungsräumungzwei Jahre und länger hinauszuzögern. Der Vermieter ist gezwungen, zahlreiche Fristen zu seinen Ungunsten einzuhalten: die Kündigungsfrist, die Ziehfrist, die Schonfrist und die Räumfrist. Kern des Haus&Grund-Vorschlags ist das Instrument der einstweiligen Verfügung für Wohnungsräumungen.

Um den Vermieter vor hohen

Mietausfällen zu schützen, muss er die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Hinterlegung der laufenden Miete oder (nach Kündigung) des Nutzungsentgeltesfür die Wohnung in der nicht gezahlten Höhe bei der HinterlegungssteIle des zuständigen Amtsgerichts zu steilen.  DieserAntrag muss alle angefallenen und zukünftig fälligen Beträge umfassen dürfen.  Kommt das Gericht im späteren Verfahren zu dem Schluss, der Mieter habe zu Recht die Miete gemindert, erhält der Mieter das Geld zurück. Hat der Mieter zu Unrecht gekürzt, bekommt der Vermieter das Geld.  Kommt der Mieter der Anordnung zur Hinterlegung innerhalb einer Frist von einem Monat jedoch nicht nach, kann der Vermieter nach dem Haus&Grund-Vorschlag mit einem weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die sofortige Räumung der Mieträume beantragen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter dem Mieter zuvor die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen hat.

Redlich Mieter schützen

Um redliche Mieter zu schützen und Umgehungen dieser Anordnungsmöglichkeit zu vermeiden, müsste der Antrag bei allen Fällen der nicht vollständig bezahlten Miete zulässig sein, d. h. auch dann, wenn über eine Miet-.  minderung gestritten wird. Andernfalls könnte der Mietnomade die Miete um 95 Prozent mindern und nur 5 Prozent zahlen. Gleichzeitig sollte zum Schutz der Mieter und im Interesse der Rechtssicherheit die Zulässigkeit des Antrages an ein Hauptsacheverfahren geknüpft sein, was bisher nicht zwangsweise notwendig ist. Der Vermieter kann die Hinterlegung mithin nur beantragen, wenn ein Rechtsstreit über die Sache anhängig ist.

Fazit: DerKßrn des Haus&Grund-Vorschlags, dass der Mieter bereits nach zwei Monaten per riChterlicher Verfügung zur Hinterlegung der Miete beim Gericht verpflichtet werden kann, führt zu einer radikalen Begrenzung des Mietnomadentums. Diese Form des Betrugs lohnt sich dann. schlicht nicht mehr, denn Mietnomaden wollen kein Geld zahlen, weder an den Vermieter noch an ein Gericht.

Quelle: Haus & Grund aktuell Bonn/Rhein-Sieg