Prüf-Pflicht für Öltanks

Informationen aus dem Beitrag von Jörn Haarmann

Nach der so genannten

"Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19 g Abs. 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes" – kurz Vaws – (gültig seit 20. März 2004)

mussten schon zum 31.12.2006 erstmals von einem Sachverständigen geprüft werden:

  • Heizölanlagen ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern.
    Die Prüfung können beispielsweise die DEKKA, der TÜV oder freie zertifizierte technische Sachverständige vornehmen. Geprüft werden unter anderem die Dichtigkeit des Tanks, der Zustand und die Dichtigkeit der Lagerräume sowie der Zu- und Belüftungsleitungen.
  • Die Prüfung der Anlage muss wiederkehrend alle fünf Jahre erfolgen.
  • Für die rechtzeitige Absprache des Termins sind die die Betreiber der Anlagen verantwortlich.
  • Listen über Sachverständige, die Heizölanlagen nach der Vaws prüfen dürfen, halten die Umweltämter der jeweiligen Kommunen bereit.

Fragen rund um das Thema Vaws und Prüfung beantwortet die

 

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WDR 2 Beitrag
Prüf-Pflicht für Öltanks
Bei Auto kennen wir es alle: Alle zwei Jahre kommt der TÜV. Bei Heizölanlagen sieht das Ganze schon anders aus. Nur die wenigsten Besitzer wissen, in welchem Zustand sich
ihre Öltanks befinden. Teilweise stehen die Anlagen jahrzehntelang ungeprüft im Keller. Das soll sich jetzt aber ändern mit einer Umweltschutzverordnung des Landes. Demnach müssen seit dem 31. Dezember 2006 Heizölanlagen mit mehr als 10.000 Litern kontrolliert werden. Denn viele Tanks und Leitungen sind in schlechtem Zustand. Jörn Haarmann hat für die WDR 2 Quintessenz Prüfer in Detmold in die Heizungskeller begleitet.

 

Prüf-Pflicht für Öltanks (13.03.07; Länge: 2’48")

Weitere Informationen:

Quelle: WDR 2 Quintessenz – Stand: 13.03.07