Rasenmäher – Betriebszeiten

Die durch den Gesetzgeber erlassene sogenannte Rasenmäherlärmverordnung regelt, wann der Mäher zum Einsatz kommen darf.
Rasenmäher mit einem Schallleistungspegel von mehr als 88 Dezibel dürfen an Werktagen nur von 7 Uhr bis 19 Uhr betrieben werden.
Rasenmäher mit einem Schallleistungspegel von weniger als 88 Dezibel dürfen jedoch länger und zwar bis 22 Uhr benutzt werden.
Rasenmäher, die nach dem 31. Juli 1987 in den Handel gebracht wurden müssen per Typenschild ausweisen, wie hoch ihr Schallleistungspegel ist.
Die landesrechtlichen Lärmschutzverordnungen bestimmen die mittaglichen Ruhezeiten. In der Regel sehen diese aber eine Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr vor.
Genaue Ruhezeiten erfährt man von der Gemeinde.
An Sonn- und Feiertagen dürfen Rasenmäher nicht benutzt werden.