Ruhezeiten wegen Kinderlärm nicht außer Kraft!

Folgender Hilfeschrei erreichte den Mieterverein Hamburg in einem Fragebogen zu Lärmbelästigungen: „Es werden keine Ruhezeiten eingehalten, Eltern behaupten, dass die Mittags- und Sonntagsruhe abgeschafft sei und man grundsätzlich Kinderlärm hinzunehmen habe, in den Ferien sind die Kinder auch nach 22.00 h draußen und spielen lautstark.“

Dazu folgendes: Die Ruhezeiten sind keineswegs abgeschafft, in Mietshäusern gelten sie weiter durch die entsprechenden Vereinbarungen in den Mietverträgen. So lautet Ziffer I 1. der Hausordnung im „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ auszugsweise: „Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter und Nachbarn von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten.“ Wir können nur dringend raten, die dadurch vertraglich vereinbarten Regelungen genau einzuhalten. Auch Kinder leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Es ist gerichtlich anerkannt, dass Eltern einen erzieherischen Einfluss ausüben müssen, damit die Kinder lernen, sich in die Hausgemeinschaft einzufügen. Dazu gehört beispielsweise, dass das Spielen in den Mittags- und Abendstunden ohne große Lärmentfaltung vonstatten geht. Auch das Spielen und Lärmen im Treppenhaus ist nicht erlaubt.

Quelle: www.mieterverein-hamburg.de