So können Sie Sonderkosten für „Zensus 2011“ vermeiden

Im kommenden Jahr soll eine EU-weite Volkszählung stattfinden. Dem sog. “Zensus-Gesetz” hat der Bundesrat zugestimmt. Sofern das Gesetz nicht noch durch den BGH gestoppt wird, werden die Statistischen Landesämter an die Hausverwalter von Eigentümergemeinschaften herantreten und diese über die durchzuführende Gebäudezählung informieren.
Im § 6 ZensG 2011 wurde die Gebäude- und Wohnungszählung geregelt.

Verwalterverbände beurteilen die dafür anstehenden Arbeiten für umfangreich und zeitintensiv, so dass zu erwarten ist, dass Hausverwalter mutmaßlich diesen Aufwand nur gegen Bezahlung erbringen werden. Hausgeld-Vergleich e.V. liegen bereits erste Informationen vor, dass Verwalter je Wohnung um die 30,- € für die Weitergabe der verlangten Daten an die statistischen Landesämter verlangen wollen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass die allgemeinen Angaben zur Art des Gebäudes, dem Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart, der Zahl der Wohnungen und den Eigentumsverhältnissen von den Verwaltern kostenfrei für Eigentümer erbracht werden müssen, da diese Daten in den Verwaltungen ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung stehen.

Die Zusatzkosten sollen für die Weitergabe der sonstigen geforderten Angaben wie Art der Wohnungsnutzung, -typ, -Fläche, Zahl der Räume, Eigentumsverhältnisse, Ausstattung mit WC, Badewanne oder Dusche, Bewohnerzahl und Name und Vorname von bis zu zwei Wohnungsnutzern anfallen.

Nachdem der Wohnungsinhabern aber dem Verwalter ohnehin diese Daten aufbereiten muss, kann er diese auch dann gleich selbst an das Statistische Landesamt weitergeben und die zu erwartenden Verwalterkosten für die Weitergabe dafür sparen.

Der Eigentümer ist ohnehin selbst zur Auskunft verpflichtet und hat mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn er die Auskünfte verweigert. Deshalb bietet sich die direkte Weitergabe durch den Eigentümer ohnehin an, da damit auch sicher gestellt wird, dass er seine gesetzliche Pflicht erfüllt hat.

Wenn Eigentümer so wie vorgeschlagen verfahren wollen, brauchen sie dem Verwalter nur mitteilen, dass sie ihre Pflicht selbst erfüllen wollen.
Der Fragebogen kann dann selbst ausgefüllt und an das zuständige Landesamt versandt werden.

Wer weitere Fragen zu diesem Thema oder beim Ausfüllen haben sollte, kann sich an

Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestalstraße 8, 91224 Pommelsbrunn, Tel.: 09154/1602