Treppenhaus verstellt – der ewige Streit – was muss weg?

Treppenhaus verstellt

Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert

Immer wieder gibt es Streit zwischen Nachbarn. Ein häufiger Anlass ist das Treppenhaus: Die Kehrwoche wird nicht eingehalten oder der Treppenflur dient als Rumpelkammer. INFOMARKT sagt, was Sie im gemeinsamen Hausflur abstellen dürfen und was nicht.

 

Hausflur

 

Jedes Mal wenn Herr S. zu seiner Wohnung will, steht ihm ein Hindernislauf durchs Treppenhaus bevor. Die anderen Mieter benutzen es als Abstellfläche.
Das ist verboten, wenn der Mietvertrag und die Hausordnung keine ausdrückliche Erlaubnis hierzu geben.

Was muss weg?
Getränkekästen und Abfall haben im Flur nichts zu suchen. Fahrräder, die behindern müssen weg, außer wenn ein Mieter sein Rad für wenige Minuten abstellt. Das Nutzungsrecht für Mieter endet hinter der eigenen Wohnungstür. Der Hausflur muss als Flucht- und Durchgangsweg zu den Wohnungen frei bleiben. Deshalb sollen Pflanzen, Altpapier, Schuhschränke und ähnliche Gegenstände nicht abgestellt werden.
Kinderwagen
Für das Abstellen von Kinderwagen gelten besondere Regeln: Wenn der Transport in die Wohnung zu umständlich ist und der Vermieter keine andere Stellfläche anbietet, darf der Wagen im Flur stehen bleiben. Voraussetzung ist, dass andere Mieter nicht stark eingeschränkt werden, es muss genug Platz zum Vorbeigehen bleiben. Vor Briefkästen darf der Kinderwagen stehen bleiben, sofern man sie noch leeren kann. Besucher-Kinderwagen müssen draußen bleiben oder in die Wohnung mitgenommen werden. Manche Vermieter verbieten im Mietvertrag das Abstellen der Kinderwagen im Treppenhaus, diese Klausel ist verboten.

Bei Häusern mit Eigentumswohnungen gilt dasselbe wie bei Mietshäusern. Ausnahmen kann die Eigentümerversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.

INFOMARKT-Tipp: Als einfache Faustregel für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Jeder Bewohner darf den Hausflur als Durchgang benutzen aber nicht als Rumpelkammer.

Quelle: Südwest Fernsehen
INFOMARKT
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