Vermögensschadenhaft-
pflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte

Wen schützt die Vermögensschadenhaftpflicht?

Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Versichert sind die Verwaltungsbeiräte.

Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Bei einer solchen Haftpflichtversicherung gewährt der Versicherer dem Verwaltungsbeirat

Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner Beiratstätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vorsatz wird, wie bei allen Versicherungssparten, nicht abgedeckt. Aufgabe des Versicherers ist es, die versicherten Verwaltungsbeiräte von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Die Leistungspflicht umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gewährt Schutz gegen Haftpflichtansprüche aus fehlerhaftem Handeln oder Unterlassen, das einen Vermögensschaden zur Folge hat.

Schadenbeispiele:

Unzureichende Prüfung von Kostenvoranschlägen; Fehler beim Abschluss des Hausverwaltervertrages im Auftrag der Eigentümergemeinschaft; Fehler bei der Kontrolle der Jahresabrechnung

Was kostet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für WEG-Beiräte?

Der Beitrag ist abhängig von der Höhe der Deckungssumme.

Versicherungssumme  100.000 EUR      Beitrag   89,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer

Versicherungssumme  200.000 EUR      Beitrag 133,50 EUR zzgl. Versicherungssteuer

Versicherungssumme  300.000 EUR      Beitrag 178,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer

Versicherungssumme  500.000 EUR      Beitrag 267,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer


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