Verwaltertipp: Notarielles Schuldanerkenntnis zur Absicherung von Forderungen

Verwaltertipp:

Notarielles Schuldanerkenntnis zur Absicherung von Forderungen

Bieten Sie dem Schuldner einmal ein notarielles Schuldanerkenntnis an,
eine kostensparende Variante für den Gläubiger.
Das Schuldanerkenntnis dient der Absicherung einer Forderung. Viele
Gläubiger sind nach meiner Erfahrung bereit, die Kosten hierfür zu
übernehmen, da es immer noch billiger kommt als das gerichtliche Mahn-
und Vollstreckungsverfahren, deren Kosten ja zunächst auch der Gläubiger
trägt. Insbesondere wenn eine Zahlung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist
und nichts zu pfänden da ist.
Für den Gläubiger, der nicht auf die Forderung verzichten will, eine interessante Variante.
 

Klaus Haberländer