Vollmacht – Rechte übertragen, aber richtig

Vollmacht

Rechte übertragen, aber richtig

Soll der Lebenspartner oder der Nachbar das Weihnachtspäckchen von der Post mitbringen, muss man eine Vollmacht ausstellen. Solche Vollmachten gibt es auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens. Bevollmächtigen kann man zu fast allem. Wer dabei nicht aufpasst, verliert schnell die Macht über das eigene Vermögen.
INFOMARKT sagt Ihnen, wo Vollmachten sinnvoll sind und was Sie beim Übertragen von Rechten beachten sollten.

Vollmacht (Quelle: SWR)

In einem Werbespot eines Autoherstellers hieß es: "Ich geh mir ein Auto kaufen." Und als Antwort kam: "Bringst du mir eins mit?" So einfach kann eine Vollmacht erteilt werden, mündlich und ohne Formalitäten.
Besser und vor allem sicherer ist es jedoch immer, den Inhalt schriftlich festzulegen.

Genaue Festlegung
Autokauf (Quelle: SWR)

Wer beispielsweise einen Freund beauftragt, ein Auto zu kaufen, sollte in der Vollmacht klarstellen, welches Auto bis zu welchem Preis gekauft werden soll. Der Bevollmächtigte ist nur seinem Auftraggeber gegenüber verpflichtet. Mit dem Geschäftspartner darf er jedes Geschäft vereinbaren, das von der Vollmacht gedeckt wird.
Kauft der Bevollmächtigte statt des geplanten Kleinwagens einen teuren Sportwagen, ist das Geschäft trotzdem wirksam. Die Vollmacht wirkt auf jeden Fall gegen den Vertretenen und er muss erst einmal bezahlen. Ob er das Geld von seinem beauftragten Freund wiederbekommt, bleibt sein Risiko.
Eine Vollmacht sollte deshalb auf ein bestimmtes Geschäft mit einem Höchstbetrag beschränkt werden.

Kontovollmacht
In der Regel ist nur der Kontoinhaber berechtigt, über sein Konto zu verfügen. Andere, zum Beispiel Verwandte oder Ehegatten, brauchen eine ausdrückliche Vollmacht.
Auch beim Tod des Kontoinhabers dürfen nur Bevollmächtigte über das Konto verfügen. Erben müssen erst auf einen Erbschein warten und das kann einige Zeit dauern. (siehe auch INFOMARKT-Hinweis unten)
Post
Wer viel unterwegs ist, für den ist es empfehlenswert, eine Postvollmacht beispielsweise an Nachbarn oder Freunde zu geben. Bestimmte Sendungen dürfen nämlich nur vom Empfänger oder einem ausdrücklich Bevollmächtigten entgegengenommen werden.
Eine Besonderheit gibt es jedoch nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post. Die Vollmacht muss auf besonderen Formularen erteilt werden. Nur damit dürfen andere Personen Einschreiben oder Pakete abholen.
Generalvollmacht
Generalvollmacht (Quelle: SWR)

Eine so genannte Generalvollmacht wird nur in ganz seltenen Fällen erforderlich sein. Sie gibt dem Inhaber die volle Handlungsfreiheit über das Vermögen des Vollmachtgebers. Er kann Verträge schließen, Schulden machen oder Häuser verkaufen, alles im Namen des Vertretenen.
Eine Generalvollmacht setzt deshalb unbedingtes Vertrauen voraus und sollte nur mit größter Vorsicht erteilt werden.

Widerruf
Ist entweder das Vertrauen geschwunden oder eine Vollmacht nicht mehr notwendig, kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Stellvertreter darf sich dann nicht mehr auf die erteilte Vollmacht berufen und muss die Urkunde zurückgeben.
Vorsorglich sollte die Vollmacht jedoch auch allen anderen Personen gegenüber widerrufen werden, beispielsweise der Bank, der Post oder Geschäftspartnern und Freunden. Denn es genügt der Anschein des Bestehens einer Vollmacht, um einen Vertrag schließen zu können.

Fazit: Eine Vollmacht sollte nur ausgestellt werden, wenn es die Situation erfordert. Es ist dringend zu empfehlen, die Vollmacht schriftlich abzufassen. Dabei sollten Zweck und Umfang möglichst genau und ausführlich dargestellt werden. Generalvollmachten oder Vollmachten über große Vermögen sind am besten zu vermeiden.

INFOMARKT-Hinweis: Für alle Vollmachten mit denen Bankgeschäfte abgewickelt werden sollen, ist es sinnvoll, wenn der Kontoinhaber (Vollmachtgeber) die Formulare der betroffenen Geldinstitute ausfüllt und einreicht.
Sogar bei einer notariell beglaubigten Generalvollmacht verlangen die Geldinstitute vom Bevollmächtigten aus Sicherheitsgründen zumeist, dass das bankeigene Vollmachtsformular beigebracht wird, bevor man an die Konten kann. Die Geldinstitute wollen sich damit vor Fälschungen schützen und Klagen wegen des genauen Umfangs der Vollmacht vorbeugen.

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