Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Ab
Er soll Effizienzklassen von A+“ bis “H” angeben, so wie es bei Waschmaschinen, Trocknern und Kühlschränken bereits üblich ist.
Welchen Nutzen kann der neue Energieausweis nach Waschmaschinen-Vorbild für die
gesamte Wohnanlage haben, wenn es doch konkret um die Vermietung oder den Kauf einer bestimmten Wohnung geht?
Das ist die Frage, die sich jeder normale Bürger stellen sollte.
Die Antwort ist klar: Gar keinen Nutzen, denn der Verbrauch der speziellen Wohnung,
um die es bei Anmietung oder dem Kauf geht, weicht stets von den Angabewerten auf dem neuen Energieausweis ab. Das kann im Extremfall bis zu mehreren 100% gehen, wie
Auswertungen der Heizungsverbräuche der Einzelwohnungen je nach Lage und technischer Ausstattung immer wieder ergeben.
Hausgeld-Vergleich e.V. empfiehlt deshalb jedem Mieter oder Käufer einer Wohnung
die Angaben auf den neuen, als auch den alten Energieausweisen zu ignorieren und
stets die konkrete Heizkostenabrechnung für die spezielle Wohnung zu verlangen.
Nur diese enthält verwerte Angaben über den Verbrauch der gewünschten Wohnung.
Daneben enthält sie auch alle Angaben der gesamten Wohnanlage und lässt erkennen,
ob die Energie kostengünstigst bezogen wird. Gerade diese Angaben swind für den
Mieter und Wohnungseigentümer wichtig, um hier bei Bedarf Hinweise zum
besseren Einkauf der Energie geben zu können.
So wie bereits der bisherige Energieausweis in die Irre führte, so geschieht dies auch
beim neuen ab
Es kann gespannt auf das erste Gerichtsgefahren gewartet werden, in dem ein Anwalt für einen Vermieter feststellen lässt, dass dieser nicht verpflichtet werden kann, einen Mieter mit unzutreffenden Energieverbrauchsdaten, nämlich denen für die gesamte Wohnanlage, bei der Anmietung einer bestimmten angebotenen Wohnung zu täuschen. Genauso werden Klagen von Mietern und Käufern von Wohnungen erwartet, die Schadensersatz dafür verlangen, dass sie mit unzutreffenden Angaben über den Energieverbrauch der gemieteten oder erworbenen Wohnung im einer Anzeige vom Anbieter getäuscht wurden.
Norbert Deul – Vorstand
_____________________________________________________________________________
Kontakte und weitere Details und Infos:
Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V.
– Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check –
Gehrestalstr. 8, 91224 Pommelsbrunn b. Nbg.
Tel. 09154/1602, Fax: 09154/914721, Internet: www.hausgeld-vergleich.de
E-Mail: hausgeld-vergleich@t-online.de