Vorsicht bei „Aufräumaktionen“

Vorsicht bei „Aufräumaktionen„

 

Irgendwann ist das Maß voll! Über einen langen Zeitraum wurden von den Bewohnern in Fahrradkellern, Kellergängen und der Sammelgarage nicht mehr gebrauchte Teile, Hausrat usw. eingelagert, oft mit der gutwilligen Überlegung: Wenn der Sperrmüll kommt…!

 

Auch ausziehende Bewohner wissen oft — unter Zeitdruck der Räumung — nicht, wohin mit den lange gehorteten Überresten. Die pragmatische Lösung: man läßt sie einfach stehen.

 

Irgendwann ist das Maß voll! Nach einer Objektbegehung oder einem Hinweis des Beirates will der Verwalter nun aktiv werden. Aber was tun? An den Schrottfahrrädem, alten Kartons, Autoreifen mit und ohne Felgen usw. ist kein Name des Besitzers zu finden.

 

Der Hausmeister wäre ja zur Aufräumaktion zu motivieren und der nächste Sperrmüll-Termin ist auch bekannt. Es kommen doch einige Bedenken, alles einfach der Müllabfuhr oder dem Container zu übergeben. Was also tun?

 

Ein Verwalter fand die Lösung. Erst einmal Aushänge in alle Häuser mit der Bitte, die Gegenstände namentlich zu kennzeichnen, von den Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums in die Privatkeller zu räumen oder zum nächstbekannten Zeitpunkt zur Sperrmüllabfuhr bereit zu stellen. Traurig aber lebensnah, selbst wiederholte Aushänge zeigen kaum Wirkung.

 

Ein letzter, verzweifelter Aufruf durch erneuten Aushang:

 

Gegenstände, die nicht bis zum Stichtag entfernt werden, kommen zum Sperrmüll! Auch keine Wirkung! Der Sperrmülltag ist ein Freudenfest. Befreit er doch die Eigentümergemeinschaft von allem „Belastenden„. Ab nun herrscht wieder Ordnung und Sauberkeit. Ein Exempel des Verwalters machte dies möglich.

 

Zum Frühjahr meldet sich ein Miteigentümer beim Verwalter und fragt, wo denn das Hardtop seines Autos, das er im Herbst im Kellerflur eingelagert hatte, geblieben sei? Die Wahrheit gefiel ihm gar nicht und Aushänge mit der Sperrmüllandrohung hat er nie gesehen, sagte sein Anwalt dann später vor Gericht. Der Amtsrichter zeigte für den Verwalter zwar Verständnis, doch wollte er — nur ordnungshalber — einige dieser „Sperrmüll-Aushänge„ sehen. Leider gab es davon keine Originale mehr und der inzwischen ausgeschiedene Hausmeister — als Zeuge befragt — konnte sich daran nach Jahren auch nicht mehr so genau an speziell diese Aushänge erinnern.

 

Es kam, wie es kommen mußte. Beide Parteien bekamen „Recht„ und mußten sich den Schaden und die entstandenen Kosten teilen.

 

Fazit:

Tust Du keinem Wohl, hast Du keine Plag oder — sicher ausreichend Aushänge und Zeugen, um nicht später in Beweisnot zu kommen.     (S)

 

Ein Kommentar von Stein WRS – Verlag