Änderung der Kostenverteilung hinsichtlich des Verwalterhonorars

Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die bisherige Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums erfolgt unter den Wohnungseigentümern gemäß Teilungserklärung nach Miteigentumsanteilen. Abweichend hiervon sollen die Verteilung des Verwalterhonorars sowie die mit dem Verwalter im Verwaltervertrag zusätzlich vereinbarten Sonderhonorare ab dem ____________ künftig grundsätzlich nach Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten erfolgen.