BESCHLUSS ÜBER DIE PROTOKOLLIERUNG DER EIGENTÜMERVERSAMMLUNG / ERSTELLUNG EINES ERGEBNISPROTOKOLLS

Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Erstellung des Versammlungsprotokolls erfolgt grundsätzlich als reines Ergebnisprotokoll.