Beschlussverschlag: Verbot Abstellen von Gegenständen in den Gemeinschaftsräumen, Loggien / Balkonen und Fluren

Beschluss-Vorschlag/Antrag:

In Treppenhäusern, Kellergängen, Fluren und auf Loggien dürfen auch aus Brandschutzgründen keine Gegenstände (z.B. Schuhe, Regale, Kartons Fahrräder, Müll etc.) abgestellt / gelagert werden (Fluchtweg). Fahrräder, Kinderwagen und dgl. sind grundsätzlich nur im Kellergeschoß auf den hierfür vorgesehenen Plätzen oder innerhalb des Sondereigentums zu deponieren. Sie sind über Flure und Treppen zu tragen. Etwa verursachte Verschmutzungen gemeinschaftlicher Flächen sind sofort zu beseitigen. Motorfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht in Kellern abgestellt werden. Balkone und Terrassen dürfen ebenfalls nicht als Abstellflächen benutzt werden (Ausnahme: übliche Tische, Stühle, Liegen, Sonnenschirme, Pflanzen). Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abmahnung und Fristablauf eine Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Durchsetzung erforderlicher Räumungen in den Gemeinschaftsräumen zu beauftragen